Info BFI
Aus gegebenen Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Verbrennen von biogenen Materialien von jeder Gemeinde gemeldet werden muss.
Es ist von der Gemeinde ein Formular auszufüllen (PDF-Dateien unten) und vom Melder zu unterzeichnen. Anschließend ist dies an die Landeswarnzentrale (LWZ) weiterzuleiten.
Die LWZ informiert dann in weiterer Folge die Leitstelle Tirol, damit das Zweckfeuer registriert ist. (Um eine Alarmierung der Feuerwehr zu vermeiden).
Wichtig:
- das Formular ist von der jeweiligen Gemeinde 2 Wochen vorher an die LWZ zu übermitteln
- es ist anzukreuzen, um welche Art des "Zweckfeuers" es sich handelt
- dieses Formular ist auch bei "BRAUCHTUMSFEUERN" anzuwenden!!
Hier der Link zum Luftreinhaltungsgesetz:
Wichtiger Auszug:
Die im Gesetz über das Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen enthaltene allgemeine Ausnahme für die Land- und Forstwirtschaft, wonach in der Zeit vom 16. September bis 30. April das punktuelle Verbrennen biogener Materialien weitgehend erlaubt war, gilt seit 19.08.2010 nicht mehr!
Anlagen:
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Musterformular Zweckfeuer
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Mitteilung: Verbrennen von biogenen Materialien
Um auch in nächster Zeit unsere Feuerwehren von solchen "UMSONSTIGEN" Einsätzen zu verschonen, bitte ich alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Bevölkerung darüber zu informieren (Postwurf, Homepage), dass jedes "Zweckfeuer" und jedes "Brauchtumsfeuer" der Gemeinde gemeldet werden muss.
Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Feuerwehr aufgrund nicht gemeldeter BRAUCHTUMSFEUER (verantwortlich Gemeinde) alarmiert wurde.
Mit der Bitte um Weitergabe dieser Informationen und Absprache zwischen Gemeinde und Feuerwehr!
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.........
DANKE für eure Mithilfe!!
Freundliche Grüße
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirksfeuerwehrinspektor
Bernhard Geisler
Mobil: 0664/ 4539720
E-Mail: b.geisler@feuerwehr.tirol
Fallbichlweg 2, 6370 Reith bei Kitzbühel
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